Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Oehler Cocktail & Event.
Geschäftsinhaber: Daniel Oehler
§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand April 2019)
1.1 Alle Lieferungen und Leistungen von Oehler Cocktail & Event erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
1.2 Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.
1.3 Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Angebotes, jeder Bestellung und jeden Vertrages mit Oehler Cocktail & Event, im folgenden "Leistungserbringer" genannt.
1.4 Diese AGB gelten nach erstmaliger Einbeziehung auch für alle zukünftigen Geschäfte des Auftraggebers, im folgenden "Kunde" genannt, mit dem Leistungserbringer, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
1.5 Es gelten ausschließlich die AGB des Leistungserbringer. Dies gilt auch dann, wenn ein Auftrag vom Kunden abweichend von den Bedingungen des Leistungserbringer bestätigt wird, selbst wenn der Leistungserbringer nicht widerspricht. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn Sie vom Leistungserbringer ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Der Kunden erhält ein speziell auf seine Veranstaltung abgestimmtes Angebot. Nach Erhalt eines unverbindlichen Angebotes wird zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer ein Vertrag geschlossen. Die Auftragserteilung durch den Kunden muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Auftragserteilung kann:
- per Mail oder
- per Post
erfolgen. Der Kunde erhält nach Auftragserteilung eine Auftragsbestätigung.
2.2 Die Auftragserteilung des Kunden ist verbindlich und kann gegebenenfalls, sollte keine Bezahlung der Dienstleistung erfolgen, vor Gericht verwendet werden, um das Entgelt einzufordern.
2.3 Der Kunde versichert gegenüber dem Leistungserbringer voll geschäftsfähig zu sein.
2.4 Der Kunde erklärt sich mit der schriftlichen Auftragserteilung automatisch mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungserbringers einverstanden.
2.5 Die Stornierung eines Auftrags ist gemäß §4 dieser AGBs möglich.
2.6 Der Kunde verpflichtet sich, dem Leistungserbringer die genaue Anzahl der Teilnehmer, Getränkeauswahl sowie den Equipmentbedarf bis spätestens sieben Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen.
§ 3 Zahlungsbedingungen
3.1 Die Fälligkeit der Zahlungen ergeben sich aus Angebot und/oder Rechnung.
Der gesamte Rechnungsbetrag ist bis spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung fällig. Der Leistungserbringer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. Er wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der Leistungserbringer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3.2 Kommt der Kunde in Verzug, so ist der Leistungserbringer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls der Leistungserbringer einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Nach Verzugseintritt hat der Kunde ferner die Kosten für Mahnschreiben in Höhe von jeweils 15,00 Euro zu erstatten.
3.3 Der Kunde kann gegen Forderungen des Leistungserbringer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 4 Nichtdurchführen der Veranstaltung bei Privat- und Geschäftskunden
Wird die Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt bzw. storniert, behält der Leistungserbringer die Vergütungsansprüche für die Fixkosten, Lieferungen und sonstige Leistungen.
Bei einer Auftragsstornierung berechnen wir :
- bis zu 90 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum: 50 %
- bis zu 60 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum : 70%
- bis zu 30 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum : 100%
der vereinbarten Bruttogesamtsumme.
§ 5 Auf - und Abbau
Der Aufbau erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung, entweder am Vortag oder am ersten Tag der Veranstaltung.
Der Abbau erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, unmittelbar nach Erbringen der vereinbarten Leistung.
Die Bauart der mobilen Bars, lässt den Aufbau nur in normal zugänglichen Gebäuden und Räumlichkeiten (ebenerdig, stufenfrei oder mit adäquaten Fahrstühlen o.ä.) zu. Sofern dies nicht gegeben ist, verpflichtet sich der Kunde, den Leistungserbringer dies umgehend, jedoch spätestens bis zur Auftragserteilung, mitzuteilen.
§ 6 Haftung
6.1 Für auftretende Schäden, die durch den Auf- und Abbau entstehen kann der Leistungserbringer nicht haftbar gemacht werden, soweit der Leistungserbringer und/oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Schadensersatzansprüche gegen den Leistungserbringer -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen, soweit der Leistungserbringer und/oder seine Erfüllungsgehilfen nicht der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
6.2 Bei Vermittlung fremder Dienstleistung (z.B. Künstler, DJ) übernimmt der Leistungserbringer keinerlei Haftung.
6.3 Sollte die Anlieferung nicht entsprechend § 5 gegeben sein, haftet der Leistungserbringer nicht für eventuell daraus entstandene Schäden.
6.4 Des weiteren ist der Kunde selbst dazu verpflichtet, im Veranstaltungs- und Barbereich den Boden gegen mögliche Beschädigungen zu sichern.
§ 7 Versicherungen
Alle von Oehler Cocktail & Event für die Veranstaltung mitgebrachten Waren, Getränke sowie sämtliches Zubehör sind vom Auftraggeber zu versichern.
Verlorengegangene Waren o.ä. werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
§ 8 Technische Voraussetzungen
8.1 Der Kunde stellt für elektronische Geräte die gewünschten Stromanschlüsse nach VDE-Norm in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung. Des Weiteren stellt der Kunde die gewünschten Wasseranschlüsse mit fließendem Trinkwasser, gegebenenfalls auch warm, in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung.
8.2 Der Kunde sorgt jeder Zeit für freie Zufahrten für einen PKW mit Anhänger, sowie für einen ebenen, sauberen und belastbaren Untergrund als Aufbaufläche.
8.3 Alternative technische Voraussetzungen sind nach Absprache möglich.
§ 9 Genehmigungen & Berechtigungen
Erforderliche Messeausweise für Barkeeper und ggf. weiteres Personal werden durch den Auftraggeber gestellt. Erforderliche Parkausweise werden durch den Auftraggeber gestellt, bzw. werden anfallende Parkkosten vom Auftraggeber übernommen. Der Auftraggeber sorgt für alle notwendigen Gestattungen und Genehmigungen und übernimmt alle daraus entstehenden Kosten. Der Auftraggeber übernimmt bei musikalischen Darbietungen alle Gebühren, insbesondere evtl. GEMA-Gebühren und stellt den Leistungserbringer von allen Ansprüchen frei.
§10 Müllentsorgung
Die Müllentsorgung ist vom Auftraggeber zu gewährleisten. Eine Müllentsorgung über den Leistungserbringer wird ggf. zusätzlich berechnet.
§ 11 Schlussbestimmung
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand des Leistunserbringers, 04600 Altenburg für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.